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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 R 572/08   

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https://dejure.org/2009,79375
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 R 572/08 (https://dejure.org/2009,79375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2009 - L 1 R 572/08 (https://dejure.org/2009,79375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - L 1 R 572/08 (https://dejure.org/2009,79375)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2006 - L 10 R 5066/02

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Einkünfte aus Gewerbebetrieb als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 R 572/08
    Ein Kommanditist trägt ein solches Risiko, wenn er einerseits am laufenden Gewinn, im Falle seines Ausscheidens und der Liquidation an den stillen Reserven, andererseits am Verlust beteiligt ist (BSG, a.a.O., Randziffer 23 m.w.N. zur steuerrechtlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2006, L 10 R 5066/02).

    Die Entscheidung des erkennenden Senats steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 4. Senats des BSG in seinem Urteil aus dem Jahre 1999 (B 4 RA 17/98 R, Zitierung nach Juris), da es im dortigen Fall nicht um einen Kommanditisten mit laufendem Bezug aus eigenen Kommanditisten-Anteilen ging (so: vorliegend), sondern um den atypischen Fall von Einkünften aus Kommanditisten-Anteilen der Hinterbliebenen des inzwischen verstorbenen und daher nicht mehr in der Gesellschaft tätigen Kommanditisten (ebenso sowie im Ergebnis gleichlautend wie hier zum Kommanditisten: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.3.2006, L 10 R 5066/02).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 R 572/08
    Nach der - ausdrücklich zu Kommanditisten-Anteilen - ergangenen Entscheidung des 5. Senats des BSG (Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R - Zitierung nach Juris) erzielt ein Kommanditist anrechenbares Arbeitseinkommen i.S. von § 15 Abs. 1 SGB IV, wenn er in einer Mitunternehmerstellung i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG steht.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 R 572/08
    Die Entscheidung des erkennenden Senats steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 4. Senats des BSG in seinem Urteil aus dem Jahre 1999 (B 4 RA 17/98 R, Zitierung nach Juris), da es im dortigen Fall nicht um einen Kommanditisten mit laufendem Bezug aus eigenen Kommanditisten-Anteilen ging (so: vorliegend), sondern um den atypischen Fall von Einkünften aus Kommanditisten-Anteilen der Hinterbliebenen des inzwischen verstorbenen und daher nicht mehr in der Gesellschaft tätigen Kommanditisten (ebenso sowie im Ergebnis gleichlautend wie hier zum Kommanditisten: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.3.2006, L 10 R 5066/02).
  • SG Hannover, 22.05.2012 - S 6 R 407/11

    Anrechnung von Einkommen aus einer Kommanditistenstellung auf eine gezahlte

    Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Sozialgerichtes Hildesheim vom 26.09.2008 (S 14 R 63/05) und der darauf folgenden Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 01.07.2009 (L 1 R 572/08), die Einkünfte aus einer Kommanditgesellschaft als anrechenbar im Sinne des § 34 SGB VI beurteilten, und dem insoweit zunächst vor dem Bundessozialgericht anhängigen Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 5 R 62/09 R, stellte die Kammer im Einverständnis mit den Beteiligten das Verfahren ruhend.
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